LfM-Studie zum Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen:
LfM fordert Ende der Förderung mit der Gießkanne
Die
Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat die publizistischen Leistungen des
Bürgerfunks in den 46 Lokalradios in Nordrhein-Westfalen wissenschaftlich
untersuchen lassen und dabei neben einer Reihe von durchaus ambitionierten Hörfunkangeboten
auch wesentliche Qualitätsdefizite festgestellt. Zu den besonders problematischen
Defiziten gehören danach die Bereiche Musik, Information und Lokalbezug.
Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der LfM-Studie "Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. Eine Organisations- und Programmanalyse", die am 15. Februar 2006 in Düsseldorf vorgestellt wurde. Autoren sind die Wissenschaftler Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek. Bürgerfunkbeiträge sind laut Landesmediengesetz in die Programme der kommerziellen Lokalradios eingebettet. 15 Prozent der Sendezeit müssen die Sender dafür zur Verfügung stellen. Die LfM ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent ihrer Einnahmen für die Förderung von Beiträgen im Bürgerfunk auszugeben.
Zwar sei der Bürgerfunk besser als sein Ruf, so eine der Thesen der Studie. Schwachstellen offenbarten sich jedoch deutlich etwa beim Anteil der Musik. Fast 70 Prozent des Gesamtprogramms des Bürgerfunks entfallen laut Untersuchung auf Musik. Teilweise, etwa in Hagen (mehr als 85 Prozent), liegen die Anteile noch höher.
Lediglich 13,5 % des Gesamtprogramms entfallen auf im engeren Sinne politikbezogene Information, wobei in zehn von 46 Verbreitungsgebieten ein derartiger Politikbezug im Programm überhaupt nicht existiert. Auch beim Lokalbezug von Beiträgen gibt der Bürgerfunk Themen und Ereignisse im Verbreitungsgebiet oft nur sehr eingeschränkt wider.
Zudem lässt sich insgesamt eine geringe Formvarianz feststellen. Die Bürgerfunker in NRW konzentrierten sich bei den journalistischen Darstellungsformen stark auf das - vermeintlich einfach zu führende - Interview. Der Bürgerfunk böte jedoch die Chance, experimentierfreudig mit dem Medium Hörfunk umzugehen und dessen radiophone Möglichkeiten mehr auszuschöpfen, sagte Helmut Volpers bei der Präsentation. "Große" Darstellungsformen wie Reportage, Feature oder gar das Hörspiel bildeten jedoch die absolute Ausnahme. "Die Einbettung in ein kommerzielles Radioumfeld schafft Zwänge, die eine Profilbildung des Bürgerfunks im Hörfunkmarkt erschwert. Das Programm erscheint an etlichen Standorten an den Lokalfunk angelehnt", sagte Volpers weiter.
Dr. Jürgen Brautmeier, Stellvertreter des LfM-Direktors, sagte, die LfM fördere nach dem Landesmediengesetz NRW die Produktion von Bürgerfunksendungen auf der so genannten Minutenbasis. Sie stelle dafür jährlich fast zwei Millionen Euro zur Verfügung. "Aber die überwiegende Musikorientierung in den Beiträgen bedeutet, dass rechnerisch knapp 70 Prozent der LfM-Fördermittel dazu verwendet werden, Musiktitel auszustrahlen." Er bedauerte, dass durch den geringen Anteil an Informationen eine publizistische Funktion des Bürgerfunks im lokalen Raum zu selten deutlich werde.
Brautmeier plädierte für eine Abschaffung der beitragsbezogenen Förderung. Die Grundprinzipien öffentlicher Mittelvergabe, dass Qualität, Leistung und Wettbewerb Voraussetzungen für Zuschüsse sind, müssten zukünftig auch für den Bürgerfunk gelten: "Wir stellen den Bürgerfunk nicht zur Disposition. Aber die Förderung mit der Gießkanne muss ein Ende haben", sagte er weiter.
Er appellierte an den Gesetzgeber, die Regelungen zum Bürgerfunk im Landesmediengesetz
möglichst bald zu novellieren. Die LfM brauche ein Mehr an Steuerungsmöglichkeiten,
um zum Beispiel Qualifizierungsprojekte und Produktionshilfen fördern zu
können. Brautmeier kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an,
um eine zukünftige qualitäts- und wettbewerbsorientierte Förderung
auf den Weg zu bringen.
Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek:
Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. Eine Organisations- und Programmanalyse.
Berlin 2006 (Schriftenreihe Medienforschung der LfM; Band 51; 213 S.).
ISBN 3-89158-420-2; 15,- Euro.
Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Peter Widlok, LfM; Telefon 0211 - 77007 141
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